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Mit dem Absenden des Anmeldeformulars gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Die Vergabe der Standflächen sowie die Zulassung erfolgen nach interner Prüfung durch den Veranstalter. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Zulassung oder Bestätigung durch den Veranstalter zustande.
Nach Vertragsabschluss erhält der Aussteller eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Hiervon sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang 50 % ohne Abzug fällig. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu begleichen
Gerät der Aussteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen. Begleicht der Aussteller die offenen Beträge auch nicht innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Nachfrist, ist der Veranstalter berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, den Aussteller von der Teilnahme auszuschließen und die Standfläche anderweitig zu vergeben. Die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eine Stornierung durch den Aussteller ist bis einschließlich 30. September ausschließlich in Textform und unter Angabe einer Begründung möglich. In diesem Fall verbleibt die bereits geleistete Anzahlung beim Veranstalter als pauschalierter Aufwendungs- und Schadensersatz. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ab dem 1. Oktober ist eine ordentliche Stornierung durch den Aussteller ausgeschlossen. In diesem Fall bleibt die volle vereinbarte Vergütung geschuldet, auch wenn der Aussteller nicht an der Veranstaltung teilnimmt. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Teilnahmeberechtigung setzt voraus, dass sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht beglichen wurden. Ohne vollständigen Zahlungsausgleich besteht kein Anspruch auf Bezug oder Nutzung der Standfläche.
Datenschutzhinweise zur Ausstelleranmeldung
Wir verarbeiten die im Rahmen der Ausstelleranmeldung übermittelten Daten, um die Anmeldung zu prüfen, mit Ausstellern in Kontakt zu treten, über die Zulassung zu entscheiden und gegebenenfalls einen Vertrag zu begründen, durchzuführen und abzuwickeln.
Erhoben werden insbesondere Unternehmensdaten, Kontaktdaten, Rechnungsangaben, Angaben zum gewünschten Stand und freiwillig übermittelte Zusatzangaben. Die Daten werden innerhalb des Unternehmens nur den Stellen zugänglich gemacht, die diese zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Durchführung der Veranstaltung oder zur Rechnungsstellung benötigen.
Für die verbindliche Veröffentlichung sollte dieser Abschnitt mit den finalen Angaben aus Impressum und Datenschutzerklärung der Website abgeglichen werden.